Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-recht-
lichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.).

Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.

 
 
 

Immer, wenn

eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt wird,

ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt werden soll,

eine Sache bewertet werden soll,

ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder

der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festge-
stellt werden soll

kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung geben.

Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit
und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.

 
 
 

Grundsätzlich kann jedermann gegen Vergütung einen Sachverständigen mit einer Gut-
achtenerstellung beauftragen.

 
   

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