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Immer, wenn
eine unabhängige
fachliche Beratung oder Information
benötigt wird,
ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache
ermittelt werden soll,
eine Sache bewertet werden soll,
ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich
geklärt oder
der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu
Beweiszwecken, festge- stellt werden soll
kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger Hilfestellung
geben.
Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine
hohe Glaubwürdigkeit
und stellen oft die Basis einer gütlichen
Einigung dar. |