Oft wird aus einer kleinen Ursache ein grosses Problem. Die Beseitigung eines Baumangels kann immense Summen verschlingen. Doch wer trägt die Schuld an dem Malheur? Sachverständigen-Gutachten können hier Aufschluss geben.

Schimmel an der Wand, Risse im Mauerwerk, durch die Wände drückendes Wasser - die mögliche Mängelliste bei Immobilien ist riesig. Egal ob Sie ein Haus neu bauen oder eine Gebraucht-Immobilie erwerben: Das Risiko, dass man sich mit Mängeln herumärgern muss, sollte man nicht unterschätzen. Doch wer ist im Fall der Fälle verantwortlich? Meistens will es keiner gewesen sein - und die Schuldzuweisung treffen einen anderen. So gilt es zu klären, ob der Architekt, ein Handwerker oder gar der Hausbewohner selber Schuld an den oft sehr kostspieligen Schäden trägt. Herausfinden kann das meistens ein unabhängiger Sachverständiger.

 
 
 

Ein Sachverständiger beantwortet keine Rechtsfragen. Er beurteilt lediglich im Rahmen einer Bestandsaufnahme die tatsächlichen Gegebenheiten. Dabei muss er unabhängig vom Auftraggeber und unparteiisch bleiben. Es ist also durchaus möglich, dass der Auftraggeber ein Gutachten erhält, das ganz anders aussieht, als er es sich wünschen würde.

 
 
 
   

Die Beauftragung eines Sachverständigen ist nicht nur sinnvoll, wenn schon ein Schaden eingetreten ist. Oft lohnt sich auch der präventive Einsatz. So kann ein Sachverständiger in vielerlei Hinsicht bei Entscheidun-
gen behilflich sein z.B. bei einer Gebraucht-Immobilie:

Ist diese Ihr Geld wert?

Gibt es Mängel, welche nicht direkt offensichtlich
zu Tage treten?

Sind die Wände feucht?

Wie ist die Wärmedämmung des Gebäudes zu beurteilen?

Alle diese Fragen kann der für sein Sachgebiet zuständige Sachverständige vor einem Hauskauf beantworten. Fachgebiete gibt es indes viele.

 
 
 

Wenn es zu einem Schaden z.B. während der Bauphase oder in der Zeit nach dem Ein-
zug kommt, sind oftmals Differenzen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu dem aufgetretenem Schaden vorhanden.

Ein Sachverständiger kann eine objektive Darstellung des Problems ermöglichen und so-
mit zu einer Entscheidung bzw. Problemlösung beitragen.

Ein solches Gutachten ist aber kein Dokument, mit welchem sich unmittelbar Ansprüche durchsetzen lassen. Scheint also der Schuldige identifiziert, so ist noch lange nicht si-
cher, dass dieser auch für den Schaden aufkommt. Beharrt dieser auf seiner Unschuld,
so bleibt nur der Rechtsweg.

 
 
 

Wenn ein aufgetretener Schaden z.B. durch weiterführende Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zu sehen ist, aber eine Einschränkung in der Dauerhaftigkeit eines Bauwerkes darstellt, so ist durch ein Beweissicherungsgutachten eines Sachverständi-
gen auch zu einem späteren Zeitpunkt eine objektive Bewertung der ausgeführten Lei-
stungen sichergestellt.

Oft stellen derartige Versäumnisse Minderungen in der Nutzungstauglichkeit dar und müssen kostenmässig bewertet werden.

Solche Gutachten werden von Gerichten verwendet.

 
 
 

Vor Gericht wird ein zuvor von einer Partei erstelltes Gutachten evtl. nur eingeschränkt verwendet. Jedoch wird die Aussage eines glaubwürdigen, versierten Experten von Richtern sehr wohl als wichtige Entscheidungshilfe herangezogen.

Besonders hohes Ansehen geniessen dabei öffentlich bestellte und vereidigte Sach-
verständige, an die die höchsten Ansprüche gestellt werden. Neben aufwendigen Prüfungen werden solche Bau-Sachverständige nur für ein Spezialgebiet und für eine begrenzte Zeit z.B. von den Handwerkskammern vereidigt.

 
   

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