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Oft wird aus einer kleinen Ursache ein grosses Problem. Die
Beseitigung eines Baumangels kann immense Summen verschlingen.
Doch wer trägt die Schuld an dem Malheur?
Sachverständigen-Gutachten können hier Aufschluss geben.
Schimmel an der Wand, Risse im
Mauerwerk, durch die Wände drückendes Wasser - die mögliche
Mängelliste bei Immobilien ist riesig. Egal ob Sie ein Haus neu
bauen oder eine Gebraucht-Immobilie erwerben: Das Risiko, dass
man sich mit Mängeln herumärgern muss, sollte man nicht
unterschätzen. Doch wer ist im Fall der Fälle verantwortlich?
Meistens will es keiner gewesen sein - und die Schuldzuweisung
treffen einen anderen. So gilt es zu klären, ob der Architekt,
ein Handwerker oder gar der Hausbewohner selber Schuld an den
oft sehr kostspieligen Schäden trägt. Herausfinden kann das
meistens ein unabhängiger Sachverständiger.
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Ein Sachverständiger beantwortet keine
Rechtsfragen. Er beurteilt lediglich im Rahmen einer
Bestandsaufnahme die tatsächlichen Gegebenheiten. Dabei muss er
unabhängig vom Auftraggeber und unparteiisch bleiben. Es ist
also durchaus möglich, dass der Auftraggeber ein Gutachten
erhält, das ganz anders aussieht, als er es sich wünschen würde.
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Die Beauftragung eines Sachverständigen ist nicht nur
sinnvoll, wenn schon ein Schaden eingetreten ist. Oft lohnt sich
auch der präventive Einsatz. So kann ein Sachverständiger in
vielerlei Hinsicht bei Entscheidun-
gen behilflich sein z.B. bei
einer Gebraucht-Immobilie:
Ist diese Ihr Geld wert?
Gibt es Mängel, welche nicht direkt offensichtlich
zu Tage
treten?
Sind die Wände feucht?
Wie ist die Wärmedämmung des Gebäudes zu beurteilen?
Alle diese Fragen kann der für sein Sachgebiet zuständige
Sachverständige vor einem Hauskauf beantworten. Fachgebiete gibt
es indes viele.
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Wenn es zu einem Schaden z.B. während der Bauphase oder in
der Zeit nach dem Ein-
zug kommt, sind oftmals Differenzen
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu dem aufgetretenem
Schaden vorhanden.
Ein Sachverständiger kann eine objektive Darstellung des
Problems ermöglichen und so-
mit zu einer Entscheidung bzw.
Problemlösung beitragen.
Ein solches Gutachten ist aber kein Dokument, mit welchem
sich unmittelbar Ansprüche durchsetzen lassen. Scheint also der
Schuldige identifiziert, so ist noch lange nicht si-
cher, dass
dieser auch für den Schaden aufkommt. Beharrt dieser auf seiner
Unschuld,
so bleibt nur der Rechtsweg.
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Wenn ein aufgetretener Schaden z.B. durch weiterführende
Arbeiten zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zu sehen ist,
aber eine Einschränkung in der Dauerhaftigkeit eines Bauwerkes
darstellt, so ist durch ein Beweissicherungsgutachten eines
Sachverständi-
gen auch zu einem späteren Zeitpunkt eine objektive
Bewertung der ausgeführten Lei-
stungen sichergestellt.
Oft stellen derartige Versäumnisse
Minderungen in der Nutzungstauglichkeit dar und müssen kostenmässig bewertet
werden.
Solche Gutachten werden von Gerichten verwendet.
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Vor Gericht wird ein zuvor von einer Partei
erstelltes Gutachten evtl. nur eingeschränkt verwendet. Jedoch
wird die Aussage eines glaubwürdigen, versierten Experten von Richtern
sehr wohl als wichtige Entscheidungshilfe herangezogen.
Besonders hohes Ansehen geniessen dabei öffentlich bestellte
und vereidigte Sach-
verständige, an die die höchsten Ansprüche gestellt werden.
Neben aufwendigen Prüfungen werden solche Bau-Sachverständige nur für ein Spezialgebiet und für eine
begrenzte Zeit z.B.
von den Handwerkskammern vereidigt.
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